Der Mensch und die juristische/natürliche Person !

Der Mensch in der Gemeinschaft als Angehöriger des Interim-Staates Germanitien und der Volksgruppe Germaniten als Minderheit und völkerrechtliches Rechtssubjektes im Vergleich zu der juristischen/natürlichen Person anderer Organisationen in der Bundesrepublik Deutschland.
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Fortsetzung folgt


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