GoMoPa-der Finanznachrichtendienst (www.gomopa.net)-Pressemeldung

Schuldtitel von Finanzämtern und Jobcentern unrecht?

Finanzämter und Jobcenter treiben uferlos Steuerschulden oder Rückforderungen ein, ohne den üblichen Weg eines Gläubigers zu beschreiten.

Sie machen sich nicht erst die Mühe und beantragen bei Gericht einen Mahnbescheid und nötigenfalls einen Vollstreckungsbescheid. Sie erstreiten auch keinen Schuldtitel. Und warten auch nicht, bis der Gerichtsvollzieher die Schulden eintreibt.

Finanzämter und Jobcenter unterlaufen einfach das Richterprivileg und spielen selbst Richter in eigener Sache. Ihre Rückforderung ist kein Mahnschreiben, sondern gleich ein vollstreckbarer Schuldtitel, der ohne ein Verfahren sofort für 30 Jahre gilt.

Der Trick, warum Finanzämter oder Jobcenter sich dieses Sonderrecht herausnehmen, besteht darin, dass sie die Schuld als „öffentliche Geldforderung“ titulieren.

Dazu geben sich Finanzämter oder Jobcenter als öffentlich-rechtliche Körperschaften oder einfach als staatliche Behörden aus.

„Aber das sind sie nicht“, sagt der Fachanwalt für Zwangsvollstreckungen und Steuerstrafsachen Lutz Schaefer (68) aus Riegenroth in Rheinland-Pfalz dem Finanznachrichtendienst GoMoPa.net: Und bringt auch gleich den Beweis.
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In Wirtschafsdatenbanken stehen Finanzämter oder wie hier das Jobcenter Koblenz als Firmen „Jeder kann das selbst überprüfen. Gehen Sie mal auf die Seite UPIK.de der Wirtschaftsauskunftei Bisnode D&B Deutschland GmbH aus Darmstadt und geben dort Ihr Finanzamt oder Jobcenter ein“, fordert Anwalt Schaefer GoMoPa.net auf. „Was erscheint dann?“

GoMoPa.net folgt der Anweisung und gibt mal das Jobcenter Koblenz in Rheinland-Pfalz ein. Und da steht es tatsächlich Schwarz auf Weiß:

Das Jobcenter (dasselbe passiert auch beim Finanzamt) ist gar keine staatliche Behörde oder öffentlich-rechtliche Körperschaft. Das Jobcenter (oder auch Finanzamt) ist schlicht und ergreifend eine private Firma.

Der eingetragene offizielle Name der Firma lautet in unserem Fall: Bundesagentur für Arbeit.

Das Jobcenter Stadt Koblenz erscheint als Unternehmensteil.

Die Adresse des Jobcenters ist auch kein Amtssitz, sondern lediglich ein Geschäftssitz.

Dennoch schickte dieses private Unternehmen einem Selbständigen aus Koblenz eine sofort vollstreckbare Forderung über fast 1.500 Euro. Der Selbständige konnte sich die hohe Rückzahlungssumme nicht erklären.

Als der Selbständige vom Jobcenter wissen wollte, wie die Summe genau zustande kommt, habe es keinerlei Aufklärung gegeben, sondern das Jobcenter beauftragte das Hauptzollamt Koblenz und ein externes Inkassobüro mit der Eintreibung der angeblich „öffentlichen Geldforderung“.

Rechtsanwalt Schaefer, der den Selbstständigen vertritt, stoppte die selbsttitulierte Forderung des Jobcenters mit Hilfe der schnellsten und kürzesten Klage im deutschen Recht: Schaefer reichte am 27. August 2013 beim Amtsgericht Koblenz eine negative Feststellungsklage ein. Begründung: Das Jobcenter habe zur Selbsttitulierung gar kein Recht. Außerdem müsse es die Forderung nachvollziehbar herleiten und begründen.

Schaefer schrieb in seiner negativen Feststellungklage zur Begründung unter anderem dem Amtsgericht Koblenz:

Zitat:

Es handelt sich demnach um eine privatrechtliche Forderung, die keiner Selbsttitulierung zugänglich ist und daher auch nicht vollstreckt werden kann. Es rechtfertigen sich daher der Einstellungsantrag sowie der gewählte Rechtsweg zu den ordentlichen Zivilgerichten.

Um diese Streitfrage weiter zu beleuchten, wird vom Kläger noch ein weiteres Dokument vorgelegt. Es handelt sich um eine Antwort des Bundesinnenministeriums aus dem Jahre 2012 auf die Frage eines Bürgers zu seiner Staatsangehörigkeit. Dort wird als wesentliche Aussage folgendes mitgeteilt:

Mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes am 24. Mai 1949 konstituierte sich eine sowohl in territorialer Hinsicht als auch durch besatzungsrechtliche Vorgaben eingeschränkte deutsche Staatsgewalt unter dem Namen „Bundesrepublik Deutschland“ in den drei westlichen Besatzungszonen. Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde jedoch kein neuer Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert.“ […]

Beweis: Schreiben BMI vom 30.03.2012

An diese Situation und deren Handhabung erinnert das Märchen Des Kaisers neue Kleider, dass etwas nur funktioniert, solange jeder mitmacht, beziehungsweise mitmachen muss. Dies werden indes täglich weniger.

Daraus erklärt sich auch nahtlos, dass mangels Staatlichkeit sämtliche Einrichtungen, die bisher als Behörden fungieren, lückenlos international als private Gesellschaften gelistet sind und damit auch dem Privatrecht unterliegen. Diese Feststellung ist zwar wegen der gravierenden Konsequenzen äußerst unerwünscht, entspricht jedoch den offensichtlichen Tatsachen.

Insbesondere sind erfreuliche Ansätze in der Rechtsprechung gegen die nahezu uferlose Selbsttitulierung der scheinbar staatlichen Stellen vorhanden, die zusätzlich noch das Richterprivileg der Artikel 92 folgende, 101 Grundgesetz unterlaufen, um ihre oft mehr als dubiosen Forderungen durchzusetzen. Es ist an der Zeit, hiermit endgültig Schluss zu machen.

GoMoPa.net: Und haben Sie Erfolg?

Rechtsanwalt Schaefer: „Am Gericht herrscht Stillschweigen. Die Klage wurde beim Amtsgericht eingereicht, die Gerichtskosten sind bezahlt, ansonsten fehlt jeder Fortgang.“

GoMoPa.net: Ist das ein positives oder negatives Zeichen?

Rechtsanwalt Schaefer: „Das ist ein gutes Zeichen. Sie machen sich Gedanken. Insbesondere erfolgte bisher keine Monierung der sachlichen Zuständigkeit oder Verweisung von Amts wegen.“

Dennoch belässt es Rechtsanwalt Schaefer nicht bei der ersten Instanz. Er führt auch in eigener Sache eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Finanzamt vor dem Finanzhof, dem obersten deutschen Finanzgericht mit Sitz in München.

Rechtsanwalt Schaefer schrieb dem Finanzhof auszugsweise:

Zitat:

Im Schriftsatz vom 28. August 2013 wurde auf das vorgelegte Schreiben des BMI vom 30. März 2012 Bezug genommen, das davon ausgeht, dass das Deutsche Reich 1945 vollkommen unterging und danach, also auch nicht bei der Entgegennahme des Grundgesetzes von den Alliierten im Jahre 1949 ein neuer Staat gegründet wurde.

Wie bereits ausgeführt, ist daher als grundlegende Frage zu klären, wer hier auf der Beklagtenseite von den Klägern sich staatliche Kompetenzen und Machtmittel anmaßt, um von den Klägern unter anderem Einkommensteuer festzusetzen und beizutreiben.

Wenn es zutrifft, dass nach 1945 auf deutschem Boden kein neuer Staat gegründet wurde, dies war überhaupt nicht möglich, da nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts diese Position immer noch vom nicht untergegangenen Deutschen Reich innegehalten wird, dann kann der Beklagte logisch konsequent auch keine staatliche Stelle sein mit dem Recht auf Steuerbeitreibung.

Bekanntlich hat das Bundesverfassungsgericht schon 1973 ausgeführt, dass das Deutsche Reich mangels Organen nicht handlungsfähig ist, demnach auch keine Finanzämter betreibt.

GoMoPa.net: Kommen Sie nun mit Ihrer negativen Feststellungklage gegen das Jobcenter Koblenz beim Amtsgericht Koblenz oder der Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Finanzamt beim Bundesfinanzhof durch, wäre es eine Sensation. Alle 30 Jahre geltenden selbstverfassten Schuldtitel von Finanzämtern oder Jobcentern wären doch anfechtbar, oder?

Rechtsanwalt Schaefer: „So ist es.“

Scherzend fügt er bezüglich des Bundesfinanzhofes hinzu: “ Es werden noch Wetten entgegengenommen, wie die Entscheidung ausfallen wird.“

GoMoPa.net: Gibt es außer Ihnen noch einen Vorkämpfer gegen die Selbsttitulierungen von Finanzämtern und Jobcentern?

Rechtsanwalt Schaefer: „Nein, es ist unsere Erfindung, wir sind die ersten.“

GoMoPa.net: Herr Schaefer, wir danken für das Gespräch. Nun denn…
quelle (gomopa.net)
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