JOH-Ausweis wurde akzeptiert-Nie wieder zum TÜV!

Der JOH-Ausweis ist durch den BRD-Staatsschutz Bielefeld als legitime Urkunde bestätigt worden (Tb-Nr. 406000-036399-13/7) und somit wurde natürlich auch die Exterritorialität nach Maßgabe des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen (vgl. WüD, WüK) durch diese BRD-Behörde bestätigt. Somit unterliegen Angehörige der WAG-JOH nach Offenkundigkeit auch nicht mehr der Zuständigkeit (vgl. Personalausweis) der Bundesrepublik in Deutschland. JEDENFALLS IST DAS EIN WEITERER ERFOLG UNSERER MENSCHENRECHTSORGANISATION MIT SITZ IN 32584 LÖHNE

Einem Angehörigen der JOH wurde das Fahrzeug zwangsabgemeldet, weil er angeblich keinen festen Wohnsitz hatte. Daraufhin ist er zur Anmeldestelle gefahren und hat sich mit seinem JOH Ausweis legitimiert. Der wurde dann von der Anmeldestelle überprüft. Darauf hin wurde Ihm sein Fahrzeug kostenlos wieder angemeldet und als TÜV Termin wurde Ihm 0000 eingetragen. das heißt, er braucht nie wieder zum TÜV und der Ausweis wurde akzeptiert. bei der Arge wurde der Ausweis auch akzeptiert.

Genaueres folgt in Kürze.

Bitte teilen, bis der Arzt kommt.


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