Das Deutsche Reich im Völkerrecht

Im Rahmen des geltenden Völkerrechtes gibt es weder ein Deutschland, noch eine Bundesrepublik Deutschland, sondern ausschließlich das Deutsche Reich. Dies mag für Sie zunächst verwunderlich erscheinen, aber das ist überall so zu finden.
Bereits die Siegermächte des WK II haben in dem Gesetz Nr. 76, Militärregierung – Deutschland, Kontroll-Gebiet des Obersten Befehlshabers, im Rahmen der Zensurbestimmungen für die Zivilbevölkerung in Deutschland unter der Herrschaft der Militärregierung, unter Begriffsbestimmungen ganz klar ausgedrückt was sie unter Deutschland verstanden haben.

Zitat:

2. In diesen Bestimmungen versteht man unter:
(a) …….
(b) „Deutschland“ das Gebiet des Deutschen Reiches wie es am 31. Dezember 1937 bestanden hat.

Zitat Ende.
Dieses Gesetz wurde im Januar 1945 erlassen….

Mehr Informationen:
hpfixseparat_1p_menubutton1


Comments are closed.