Der Haftgrund ist weggefallen seit 25.02.2014 Fall Karl-Wilhelm Schneider

Seit der Zahlung der „Bewährungsauflage“ von 1.000,00 Euro „Strafgeld“ am 25. Februar 2014
ist der Haftgrund im Fall Karl-Wilhelm „Kawi“ Schneider
Aktenzeichen 2010 Js 10101/04 2855 VRs weggefallen.

Die Staatsanwaltschaft Koblenz, Deinhardpassage 1, 56068 Koblenz,
zuständiger Staatsanwalt Herr Stein:
Telefon 0261-1307-30825, Telefax 0261-1307-38521,
teilte im Brief vom 28.02.2014 mit, Zitat:

„… dass ich … ein Gnadenverfahren in Hinblick auf die nachträglich bewirkte
Zahlung der Bewährungsauflage eingeleitet habe.“

Seit über drei Monaten hat StA. Herr Stein das Geld, aber das
„Gnadenverfahren“ hält Herrn Schneider noch immer im Knast,
und das im Internet-und-Handy-Zeitalter.

Unglaublich!

Das Landgericht Koblenz

bestätigte im Urteil vom 16. Juni 2008 (68 Seiten)

gegen Karl-Wilhelm (Kawi) Schneider
geboren in Siegen
wohnhaft in Birkheim und Berlin

Herrn Schneider wörtlich, Zitat:

„Staatsbürger des Deutschen Reiches“

zu sein.

2008.06.16.Landgericht-Koblenz-Kawi-Schn eider-LG001
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