Die kriminelle BRD-Justiz

Die kriminelle bundesrepublikanische Justiz wendet auch weiterhin NAZI-Gesetze an.

Die Veröffentlichung des nachfolgenden Schriftsatzes erfolgt somit zur freundlichen Kenntnisnahme aller angehörigen Menschen, die schon leben und für die juristischen, natürlichen Personen die sich auch weiterhin in WOHNHAFT in dem korrupten Kriegsgefangenenlager namens Bundesrepublik Deutschland befinden.

Dabei bleibt zu beachten, dass sich überhaupt niemand in den Ämtern, Behörden, Dienststellen, Gerichten, Verwaltungen oder Kanzleien der vermeintlichen Rechtsanwälte der Bundesrepublik daran stört, dass den „Angeklagten/Beschuldigten“ unter Vorsatz das rechtliche Gehör verletzt wird, oder z. B. auch der gesetzliche Richter entzogen wird. Die gesamte bundesrepublikanische Rechtspflege incl. aller BRD-Erfüllungsgehilfen ist somit als hochgradig kriminell entlarvt.

Geh Denken!

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Natürlich erfolgte von der Firma Landgericht Bielefeld keinerlei Stellungsnahme zu den o. g. Anträgen. Weiterhin wird das rechtliche Gehör des vermeintlich Beschuldigten in bekannter Art und Weise verletzt ohne auch nur im Ansatz der gesetzlichen Auskunfts- und Vorlagepflicht gegenüber einer Prozesspartei nachzukommen. Weiterhin hält die Firma Landgericht Bielefeld an NAZI-Gesetzen fest (vgl. Anwaltszwang), um überhaupt noch einigermaßen dem bundesrepublikanischen Slogan „Mit Recht in die Zukunft“, gerecht werden zu können. Welches Recht hier jedoch gemeint ist, darüber schweigen sich die nicht staatlichen Gerichte in der Bundesrepublik Deutschland auch weiterhin aus. Genau aus diesem Grund erfolgte dann die Ablehnung aller Rechtspfleger und Richter, weil nun davon auszugehen ist, dass die Bediensteten/Personal (vgl. Dienstausweis/Personalausweis) der Firma Landgericht Bielefeld in der vorgenannten Angelegenheit (nicht Sache), überhaupt kein faires Verfahren beabsichtigen/planen, sondern einfach nur ein kriminelles Handeln zum Nachteil deutscher Staatsangehöriger als Angehörige der indigenen Volksgruppe Germaniten.

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Fortsetzung in dieser Angelegenheit folgt!


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