Hausdurchsuchungen beim Amt für Menschenrechte 28.08.2014

Bericht vom 28.08.2014

Hausdurchsuchungen beim Amt für Menschenrechte und dem Gerichthof der Menschen, der
völkerrechtlich und verfassungskonform eingerichtet wurde.
In Freiburg, Karlsruhe, Rastatt, Huttenheim, Mannheim, Stade und in weiteren Städten führte die
private Firma Polizei heute um 06:30 Uhr zeitgleich in öffentlichen Büros sowie in
Privatwohnungen durch. Die Begründung der Durchsuchungen lauten auf Verdacht der versuchten
Nötigung, Amtsanmaßung, Titelmissbrauch und ähnliches. Alle Beschlüsse sind nicht
unterschrieben, wie schon bei etlichen anderen Gruppierungen in Deutschland. Es wurden
erkennungsdienstliche Untersuchungen vorgenommen. Auf Kinder wurde keine Rücksicht
genommen. Die Polizei entwendete Laptops, Handys, Stempel, Urkunden; sogar die
Gemeindekassen wurden einfach mitgenommen. Eine Quittung gab es dafür nicht.
Der Bundestag lehnte die damalige Petition, dass Menschenrechtverletzungen im Strafgesetzbuch
aufgenommen werden sollen, schriftlich ab. Das bestätigt und beweist mal wieder, dass in der BRD
keine Menschenrechte geduldet werden. Es handelt sich bei dieser Gruppierung um
Menschenrechtler, die das Deutsche Volk in Angelegenheiten von Verletzung von Menschenrechten
vertreten, insbesondere bei Gerichtsverfahren.
Einige dieser Menschenrechtler sind durch Urkunden und Apostillen von der BRD anerkannt, die
Apostille sogar in 91 weiteren Ländern. Die Russische Föderation ist im Besitz dieser Urkunden, sie
wurden von Menschenrechtvertretern aufgesucht, um sie davon in Kenntnis zu setzen.
Wer dafür verantwortlich ist, ist noch zu klären. Doch eines ist sicher: Der seit gestern neu im Amt
stehende Polizeipräsident Günther Freisleben, der die private Firma Polizei in Karlsruhe leitet,
sowie die Landräte der betroffenen Städte werden sich wohl öffentlich rechtfertigen müssen.
Das Grundgesetz wurde durch die illegalen und willkürlichen Handlungen vorsätzlich untergraben
und somit wäre das gemäß Gesetz Verfassungshochverrat, das auch für Unternehmen Gültigkeit hat,
wie es im StGB an der Spitze steht.
Hier zeigt sich wieder einmal, dass nicht nur in anderen Ländern, sondern auch in Deutschland
keine Menschenrechte geduldet werden.
Mit Sicherheit werden die betroffenen Menschen gegen die Verantwortlichen vorgehen. Es werden
derzeit Massenklagen vorbereitet, um dieses willkürliche Verhalten in der Öffentlichkeit bekannt zu
geben.
Den Verantwortlichen (Firma Polizei, Staatsanwälte und Richter) ist noch nicht bewusst, welche
dramatischen Folgen diese illegalen Vorgehen für sie haben werden. Nach dem Motto: „Denn sie
wissen nicht was sie tun“.
Es ist davon auszugehen, dass alle Verantwortlichen bald mit all ihren Daten auf der Internetseite
des Gerichthof der Menschen unter A-Z International öffentlich zu sehen sind.
Der Gerichthof der Menschen ist völkerrechtlich gegründet worden, gelistet in der
Nationalbibliothek Leipzig, Frankfurt und in Washington mit der Signatur: 2013 B 38170
(http://d-nb.info/104526282X).
Weitere Infos in den nächsten Tagen.Gruß steven von Karlsruhe/Kommissar für Menschenrechte
steven.stoeffler@menschenrecht-amt.de
Skype: steven von Karlsruhe

und hier ein Video, Text dazu:

Bericht vom 28.08.2014
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