Stellungsname Ralf Wachsmuth vom 26.08.2014

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Meine Stellungnahme zu den Vorwürfen der Nötigung und der Sachbeschädigung.

In diesem Brief (siehe unten) kann man nachlesen, warum ich eine Anzeige wegen Nötigung erhalten habe.

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Verhalten des bei Ihnen tätigen Polizisten Herrn Holtmann und drei weitere mir unbekannte Polizisten ein und bitte um ausführliche schriftliche Stellungnahme.
Der Beschwerde liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Am 13.12.2013 um 10.00 Uhr betraten 4 in Polizeiuniform gekleidete Personen meine Firma an an der Lübbecker Str. 35 – 39 in 32584 Löhne, die ich höflich begrüßt habe. Das Auftreten der Polizisten war sofort sehr agressiv und völlig unangemessen.
Diese teilten mir dann mit, das sie zwei gegen mich ausgestellte Haftbefehle hätten und mich verhaften würden, wenn ich nicht die Summe von 175,- Euro bezahlen würde.
Darauf hin hatte ich die Polizisten mehrfach gebeten, mir Ihre Dienstausweise vorzuzeigen.
Dieser Bitte kamen die Polizisten nicht nach mit der Äußerung, das sie dies nicht bräuchten und nur nach mehrfacher Frage nach den Namen teilte mir nur Herr Holdmann dann seinen Namen mit.
Nach dem Polizeiaufgabengesetz in NRW § 6/Ausweispflicht sind Polizisten verpflichtet, Ihren Dienstausweis vorzulegen, wenn die Maßnahme dadurch nicht beeinträgtigt wird und Zivil gekleidete Beamte müssen dies sogar ohne Aufforderung machen.

§ 6 Ausweispflicht des Polizeibeamten

Auf Verlangen des von einer Maßnahme Betroffenen, bei Dienstausübung in Zivilkleidung
grundsätzlich unaufgefordert, hat der Polizeibeamte sich auszuweisen, soweit der Zweck
der Maßnahme dadurch nicht beeinträchtigt wird. Das Nähere wird durch Dienstvorschrift geregelt.

Die Maßnahme wurde dadurch ohne Zweifel nicht beeinträgtigt.
Die anderen 3 Polizisten haben es mit einem süffisanten Lächeln ebenfalls abgelehnt, ihre Dienstausweise vorzuzeigen oder ihre Namen preiszugeben.
Dann betrat Axel Thiesmeier meine Firma und bat ebenfalls darum, das die Polizisten Ihren Dienstausweis vorzeigen.
Auch dieser Bitte wurde nicht entsprochen und Herr Thiesmeier wurde mit den Worten begrüßt, wer er denn sei und er hätte das Gebäude zu verlassen.
Ich teilte den Polizisten dann mit, das Herr Thiesmeier mein Rechtsbeistand ist. Daraufhin durfte er bleiben.
Ich habe dann unter Zwang die 175,- Euro bezahlt, aber Herr Holdmann hat dies nicht ordnungsgemäß quittiert, was ich aber erst später bemerkte.
Daraufhin kam es noch zu einer hitzigen Diskussion zwischen Herr Thiesmeier und Herr Holtmann, die anderen drei Polizisten hatten das Gebäude schon verlassen.
Herr Holtmann hat das Gebäude dann auch verlassen.
Ich bin dann noch nach draussen gegangen, um mir die Kennzeichen der zwei Fahrzeuge aufzuschreiben, da die Poilzisten sich nicht ausweisen wollten. Die Kennzeichen der Fahrzeuge sind NRW 5-6194 und NRW 5-6612.
Dann habe ich mir den Haftbefehl genau angesehen und festgestellt, das wie schon vorher beschrieben, der Haftbefehl nicht ordnungsgemäß quittiert war. Ich habe dann bei der Wache in Löhne angerufen, und mitgeteilt, das ich mit der Quittung nicht zufrieden bin, da der Betrag nicht genau beschrieben war und “ Betrag erhalten“ fehlte. Wollte Herr Holdmann das Geld vielleicht unterschlagen?
Ca. eine Stunde später kam Herr Holdmann zu mir und hat mir eine Ordnungsgemäße Quittung ausgestellt.
Ich hatte Herr Holtmann dabei darauf hingewiesen, das ich wegen der Weigerung, mir seinen Dienstausweise zu vorzulegen, ich bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Anzeige gegen ihn und die anderen drei Polizisten erheben werde. Darauf äußerte Herr Holdmann, das er dann noch eine Anzeige wegen Nötigung gegen mich machen würde.
Ich bitte Sie, das geschilderte Verhalten Ihres Mitarbeiters dienstaufsichtsrechtlich zu bewerten und mir eine Stellungnahme zukommen zu lassen.
Mit freundlichen Grüssen

wachsmuth ralf

Meine Stellungnahme zu dem Vorwurf der Sachbeschädigung
Am 29.11.2013 hatte ich tatsächlich eine Meinungsverschiedenheit mit einem Kunden.
Ich habe den Kunden dann gebeten, die Geschäftsräume der WAG-JOH Maschinenvermietung zu verlassen.
Daraufhin hat der Kunde einen Koffer mit einem Kernbohrgerät darin, der Koffer war noch geöffnet,
von dem Tresen gestossen und der ist dann auf den Boden geknallt und das Kernbohrgerät ist aus dem Koffer gefallen.
Dann rannte der Kunde aus den Geschäftsräumen und beim verlassen des Raumes ist er
gestolpert und auf den Boden gefallen. Vielleicht hat er dabei sein eigenes Auto beschädigt
oder der angebliche Schaden war vielleicht vorher schon da.
Ich habe dann gesehen, wie der Kunde an den Kofferraum von seinem Fahrzeug ging und dann
einen Zimmermannshammer aus dem Kofferraum nahm.
Dann wollte der Kunde mit dem Zimmermannshammer in der Hand den Raum wieder betreten.
Ich habe die Tür von innen zugehalten.
Nach einiger Zeit legte der Kunde den Hammer wieder weg und fing an zu telefonieren.
Kurz darauf fuhr die Polizei auf den Hof und ca. 10 Minuten hat der Kunde dann mit der Polizei gesprochen
Dann betraten 2 Polizisten den Raum und fragten mich nach dem Hergang der Vorkommnisse,
die ich den Polizisten dann geschildert habe.
Und auf diese Vorkommnisse wurde ich wegen Sachbeschädigung von dem Kunden angezeigt.
Wenn die Polizisten für mich zuständig wären, hätte ich jetzt eine Anzeige ebenfalls wegen
Sachbeschädigung und sogar wegen Mordversuchs machen können.
Den Angriff mit einem Zimmermannshammer werte ich als Mordversuch.
Da die Polizei aber nicht für mich zuständig ist, habe ich keine Anzeige erstattet.
Durch diese Anzeige wurde ich vom Opfer zum Täter gemacht, wie es in diesem korrupten
System täglich vorkommt.
Ich bin politisch aktiv und weiß, das die BRD kein Staat ist, sondern nur eine Firma. Googelt mal „HRB 51411“.
Deshalb läßt dieses korrupte System keine Möglichkeit aus, um mir Schaden in jeder Form zuzufügen.
Die Zeitung „Neue Westfälische“ gehört der SPD und ist auf keinen Fall unabhängig oder überparteilich
und schreibt genau das, was von dem System gefordert wird.

Briefe:
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Stellungnahme Heinz Wilhelm Doberenz
Die Firma Amtsgericht Bad Oeynhausen wurde wegen ihrer Nichtzuständigkeit abgelehnt. Darüber hinaus wurde auch die Bedienstete (vgl. Dienstausweis) Thormann als nicht gesetzlicher, bzw. nicht gesetzmäßiger Richter, sowie wegen mehrfacher Verletzung des rechtlichen Gehörs, wegen Verfassungsbruch, Landes- und Hochverrat und. u. a. auch wegen offenkundiger Volksverhetzung kraft Gesetz abgelehnt. Außerdem wurde schon in dem vorprozessualen Schriftverkehr Antrag auf Revision gestellt, zumal im Vorfeld damit zu rechnen war, dass die Kriminellen am AG Bad Oeynhausen trotz der „SchachMatt“ Situation einfach weitermachen würden und somit erneut das rechtliche Gehör der zu Unrecht Angeklagten verletzen würden. Die Schreiben dazu werden dann vielleicht in Kürze aud der Internetseite der WAG-JOH veröffentlicht.!???

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